Baumschutzverordnung Hamburg

Baumschutzverordnung Hamburg

07. März 2025 / Andreas Kirchner

Die Baumschutzverordnung Hamburg ist ein zentraler Bestandteil der städtischen Umweltschutzbemühungen. Ziel dieser Verordnung ist es, das Fällen und Beschädigen von Bäumen zu regulieren, um das städtische Grün zu erhalten und zu fördern. Vor allem in dicht besiedelten Gebieten ist der Schutz von Bäumen unerlässlich, um das Stadtklima zu verbessern und die Biodiversität zu erhalten.

Warum ist der Baumschutz wichtig?

Bäume sind nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern spielen auch eine wichtige Rolle im ökologischen System einer Stadt. Sie tragen zur Luftreinigung bei, bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten, speichern CO2 und verbessern das Mikroklima. Der Verlust von Bäumen kann daher weitreichende negative Konsequenzen haben, die durch die Baumschutzverordnung Hamburg minimiert werden sollen.

Die wichtigsten Bestimmungen der Baumschutzverordnung Hamburg

Die Baumschutzverordnung Hamburg regelt die notwendigen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Bäumen in der Stadt. Hier sind die wichtigsten Bestimmungen, die beachtet werden müssen:

Antragstellung für Baumfällungen

In Hamburg ist das Fällen von geschützten Bäumen nur mit einer Genehmigung erlaubt. Um eine Fällgenehmigung zu erhalten, müssen Bürger einen formellen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, in dem die Gründe für die Baumfällung detailliert angegeben sind. Die Behörde prüft den Antrag und entscheidet anhand der vorliegenden Gründe, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

Ge- und Verbote

  • Das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 25 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m, ist grundsätzlich verboten.
  • Das Beschädigen oder Entfernen von Wurzeln, die die Standfestigkeit des Baumes beeinträchtigen könnten, ist untersagt.
  • Das Anbringen von Nägeln, Drähten oder anderen Gegenständen, die den Baum schädigen könnten, ist verboten.
  • Die Ausübung von Baumarbeiten, die über normale Pflegemaßnahmen hinausgehen, bedarf ebenfalls einer Genehmigung.

Mögliche Ausnahmen und Sonderfälle

Es gibt bestimmte Situationen, in denen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Diese beinhalten unter anderem:

  • Gefahrenabwehr: Wenn der Baum eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
  • Gesundheitszustand: Wenn der Baum nicht mehr zu retten ist und irreparabel beschädigt ist.
  • Bauvorhaben: Wenn ein genehmigtes Bauvorhaben ohne die Baumfällung nicht realisiert werden kann. In diesem Fall sind jedoch Ausgleichsmaßnahmen in Form von Neupflanzungen vorgeschrieben.
Siehe auch : Baumschutz Wildverbiss

Strafen bei Verstößen gegen die Baumschutzverordnung

Verstöße gegen die Baumschutzverordnung Hamburg können erhebliche Konsequenzen haben und mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Die Höhe der Strafen richtet sich nach dem Ausmaß des Verstoßes und dem Wert des betroffenen Baumes. Daher ist es von großer Bedeutung, sich an die Vorschriften zu halten und im Zweifel eine Beratung durch die Behörde in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen zur Baumschutzverordnung Hamburg

Welche Bäume sind von der Baumschutzverordnung betroffen?

In der Regel betrifft die Verordnung Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 25 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m. Bestimmte Baumarten können zusätzlich durch spezielle Regelungen geschützt sein.

Wie lang dauert die Bearbeitung eines Fällantrags?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, beträgt jedoch in der Regel mehrere Wochen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Was passiert, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle?

Ohne Genehmigung gefällte Bäume können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Zudem kann die Behörde Ersatzpflanzungen anordnen.

Welche Alternativen gibt es zur Baumfällung?

Es gibt zahlreiche Maßnahmen zur Baumpflege und -erhaltung, die als Alternativen zur Fällung in Betracht gezogen werden können. Dazu gehören beispielsweise Kronensicherungen und Wurzelbehandlungen.

Kann ich gegen eine abgelehnte Fällgenehmigung Widerspruch einlegen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Behörde Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu unternehmen.

Wer führt die Baumschutzverordnung in Hamburg durch?

Die Durchführung und Überwachung der Baumschutzverordnung obliegt den örtlichen Umweltämtern und Grünflächenämtern.

Die Rolle der Bürger im Baumschutz

Die aktive Beteiligung der Bürger ist entscheidend für den Erfolg der Baumschutzverordnung Hamburg. Jeder Einzelne kann durch umsichtiges Verhalten und das Einhalten der Vorschriften einen wertvollen Beitrag zum Schutz der städtischen Bäume leisten.

Was können Bürger tun?

  • Informieren Sie sich über die Bestimmungen der Baumschutzverordnung und halten Sie diese ein.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf die Bäume in Ihrer Umgebung und vermeiden Sie Beschädigungen.
  • Setzen Sie sich aktiv für den Schutz von Bäumen ein und melden Sie Verstöße an die zuständigen Behörden.
  • Beteiligen Sie sich an städtischen Aktionen und Initiativen zum Baumschutz, wie Pflanzaktionen oder Pflegemaßnahmen.

Fazit

Die Baumschutzverordnung Hamburg ist ein wesentlicher Bestandteil der städtischen Umweltpolitik und trägt maßgeblich zur Erhaltung des städtischen Grüns und zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Die Einhaltung der Vorschriften und die aktive Beteiligung der Bürger sind von großer Bedeutung, um die Bäume in Hamburg zu schützen und zu fördern. Durch gezielte Maßnahmen und eine nachhaltige Bewirtschaftung können wir gemeinsam die Natur in unserer Stadt bewahren und die vielfältigen Vorteile der Bäume genießen.

Andreas Kirchner

Als leidenschaftlicher Kenner und Liebhaber aller Dinge, die mit Deutschland zu tun haben, ist Andreas Kirchner der stolze Autor und Gründer von HilfeLokal.de, einem umfassenden Portal, das sich den vielfältigen Facetten Deutschlands widmet. Mit einem tiefen Verständnis für die kulturelle, historische und soziale Landschaft dieses Landes, bringt Andreas Kirchner sein umfangreiches Wissen und seine Erfahrungen ein, um Besuchern einzigartige Einblicke und wertvolle Informationen zu bieten.

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