Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

03. März 2025 / Andreas Kirchner

Die Baumschutzverordnung (BSO) regelt, welche Bäume in städtischen und ländlichen Gebieten ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Ziel dieser Verordnung ist es, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren, städtische Grünflächen zu schützen und sicherzustellen, dass wertvolle Bäume erhalten bleiben.

Welche Bäume unterliegen der Genehmigungspflicht?

Grundsätzlich unterliegen alle Bäume, die einen bestimmten Stammumfang und eine gewisse Höhe überschreiten, der Genehmigungspflicht. Diese Schwellenwerte variieren je nach Bundesland und Stadt. In der Regel gelten Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm in einer Höhe von 1 Meter über dem Boden als genehmigungspflichtig.

Beispielhafte Regelungen in verschiedenen Bundesländern

Bundesland Stammumfang (cm) Höhe (m)
Bayern 80 cm 10 m
Nordrhein-Westfalen 60 cm 10 m
Baden-Württemberg 75 cm 8 m

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen eine Genehmigung zum Fällen von Bäumen nicht erforderlich ist. Dazu gehören:

  • Obstbäume: Obstbäume auf privaten Grundstücken fallen in vielen Bundesländern nicht unter die BSO.
  • Totholz: Bäume, die abgestorben sind und somit keine ökologischen Funktionen mehr erfüllen, dürfen in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden.
  • Gefahr in Verzug: Bäume, die eine akute Gefahr darstellen, beispielsweise durch instabile Stämme oder Äste, können ohne Genehmigung gefällt werden.

Bäume und ihre ökologischen Funktionen

Bäume spielen eine entscheidende Rolle für das Ökosystem. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten, verbessern die Luftqualität durch Filterung von Schadstoffen und produzieren Sauerstoff. Darüber hinaus tragen sie zur Klimaregulierung bei und sorgen für Kühlung in städtischen Gebieten.

Prozedere bei der Antragstellung

Um eine Fällgenehmigung zu erhalten, müssen Sie ein formelles Antragsverfahren durchlaufen. Dieser Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Einreichung eines schriftlichen Antrags bei der zuständigen Behörde.
  • Begründung des Fällvorhabens, wie z.B. Baugenehmigungen oder Gefahrenabwehr.
  • Besichtigung des betreffenden Baumes durch einen Sachverständigen.
  • Entscheidung der Behörde über die Erteilung der Genehmigung.
Siehe auch : Baumschutz Wildverbiss

Verstöße gegen die Baumschutzverordnung

Das unrechtmäßige Fällen von Bäumen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie Bußgelder und Wiederherstellungsauflagen. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Schwere des Verstoßes und dem jeweiligen Bundesland.

Bußgelder in verschiedenen Bundesländern

Bundesland Bußgeld
Bayern Bis zu 50.000 €
Nordrhein-Westfalen Bis zu 25.000 €
Niedersachsen Bis zu 10.000 €

Häufig gestellte Fragen

1. Kann ich kleine Bäume ohne Genehmigung fällen?

Ja, kleine Bäume, die unterhalb der festgelegten Schwellenwerte für Stammumfang und Höhe liegen, dürfen in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden.

2. Gelten die Regelungen auch für Obstbäume?

Obstbäume sind in vielen Regionen von der Genehmigungspflicht ausgenommen, insbesondere wenn sie sich auf privaten Grundstücken befinden.

3. Was muss ich tun, wenn ein Baum eine Gefahr darstellt?

Bei akuter Gefahr durch instabile Bäume sollte der Baum sofort entfernt werden. Informieren Sie die zuständige Behörde und dokumentieren Sie den Zustand des Baumes für eventuelle Nachfragen.

4. Gibt es Unterschiede bei den Bußgeldern in den Bundesländern?

Ja, die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland und kann bei schwerwiegenden Verstößen mehrere zehntausend Euro betragen.

5. Sind auch tote Bäume genehmigungspflichtig?

Nein, tote oder abgestorbene Bäume können in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden, da sie keine ökologischen Funktionen mehr erfüllen.

6. Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das unrechtmäßige Fällen von Bäumen kann zu erheblichen Bußgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen führen. Sie sind zudem verpflichtet, Ersatzpflanzungen durchzuführen.

Fazit

Das Fällen von Bäumen ohne Genehmigung ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Berücksichtigung von lokalen Regelungen und ökologischen Aspekten erfordert. Indem Sie sich an die geltenden Vorschriften halten und Ausnahmen nutzen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Handlungen sowohl rechtlich einwandfrei als auch umweltfreundlich sind. Denken Sie daran: Bäume sind wertvolle Ressourcen, die es zu schützen gilt.

Andreas Kirchner

Als leidenschaftlicher Kenner und Liebhaber aller Dinge, die mit Deutschland zu tun haben, ist Andreas Kirchner der stolze Autor und Gründer von HilfeLokal.de, einem umfassenden Portal, das sich den vielfältigen Facetten Deutschlands widmet. Mit einem tiefen Verständnis für die kulturelle, historische und soziale Landschaft dieses Landes, bringt Andreas Kirchner sein umfangreiches Wissen und seine Erfahrungen ein, um Besuchern einzigartige Einblicke und wertvolle Informationen zu bieten.

hilfelokal.de

Deutschland lokal erleben auf HilfeLokal.de ⇒
Endecke Bundesländer & Städte
Entdecken & unterstützen Sie regionale Anbieter ✓
Lokale Produkte ✓ Aktuelle Events ✓ Jetzt mitmachen